Die Kaltakquise ist nur für Geschäftskunden erlaubt. Und auch hier besteht ein gesetzlicher Rahmen. Grundlage ist die mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen. Daher muss das angebotene Produkt oder die Dienstleistung dem Geschäftszweck des Angerufenen dienen – es muss also ein potenzielles Interesse vorhanden sein.